Sehr geehrte Damen und Herren,
immer mehr Firmen und Kommunen sind verunsichert durch den Grundsatz 966.
AUSBILDUNG UND BEAUFTRAGUNG DER BEDIENER VON HUBARBEITSBÜHNEN
Die Benutzung von Arbeitsmitteln bleibt dazu geeigneten, unterwiesenen oder beauftragten
Personen vorbehalten ( Betriebssicherheitsverordnung ). So ist das führen von Hubarbeits-
bühnen z.B.in Kapitel 2.10 Nr.2.1 der Regel " Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR/GUV-R500)
geregelt. Danach darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Bedienen von Hubarbeits-
bühnen Personen nur beauftragen,die
das18 Lebensjahr vollendet haben,
in der Bedienung der Hubarbeitsbühne unterwiesen sind und
ihre Befähigung gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben.
Für die Auswahl der Bediener ergeben sich somit folgende Kriterien:
Mindesalter 18 Jahre.
Im Rahmen der Berufsausbildung dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nur Hubarbeitsbühnen
bedienen, wenn dies unter fachlicher Aufsicht erfolgt und der Jugendliche entsprechend
dieses Grundsatzes ausgebildet ist.
Körperliche Eignung
Es wird zweckmäßigerweise durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt. Zur Beurteilung
der körperlichen Eignung geben die Berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeits-
medizinische Untersuchung G 25. Fahr-,Steuer-und Überwachungstätigkeiten " sowie G 41"
Arbeiten mit Absturzgefahr wichtige Anhaltspunkte.
Geistige und charakterliche Eignung
Von den ausgewählten Personen wird insbesondere erwartet:
Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge,
Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu handeln.
Als langjähriger Vermieter von Arbeitsbühnen habe ich lt. DGUV Grundsatz 966 die
Qualifikation die Ausbildung durchzuführen und zu bescheinigen.
Ich biete Ihnen und Ihren Beschäftigten die Ausbildung in meinen Räumlichkeiten und an
den unterschiedlichsten Arbeitsbühnen an. Die Ausbildung erfolgt nach Anzahl der An-
meldungen. Ausbildungsunterlagen werden zur Verfügung gestellt. Die Ausbildung findet
an einem Samstag in der Zeit von 8.30 bis 17.30 statt. Kosten der Ausbildung pro Person
155,- € netto, Sie erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Bitte melden
Sie sich in Schriftform an.